Bedingungen vor Leistungserbringung
		    Der Kunde muss vor dem gewünschten Datum und der gewünschten Uhrzeit für das Fahrzeug eine Buchungsanfrage stellen (online, per E-Mail oder telefonisch).
Nach Erhalt der Bestätigung muss der Kunde den Anbieter per E-Mail, online oder telefonisch (SMS) mindestens 12 Stunden im Voraus über den genauen Ort informieren, an dem er das Fahrzeug erhalten möchte, sofern es sich nicht um einen in der Buchung bereits angegebenen Flughafen handelt. Wird der Ort nicht rechtzeitig mitgeteilt, behält sich der Anbieter das Recht vor, die Buchung ohne vorherige Benachrichtigung zu stornieren.
Bei der Abholung muss der Kunde Ausweisdokumente und einen gültigen Führerschein der Klasse B vorlegen, der mindestens 1 Jahr zuvor erworben wurde. Der Kunde darf nicht alkoholisiert oder unter Drogen stehen; in solchen Fällen storniert der Anbieter die Buchung, da die Übergabe des Fahrzeugs rechtswidrig wäre.
Die Website RentACarTarguMures.com ist Eigentum der IMA Solutions SRL, eines nach rumänischem Recht registrierten und operierenden Unternehmens. IMA Solutions SRL ist unter der eindeutigen Nummer 33931153 eingetragen, Sitz: Str. Fântânilor Nr. 37, Bl. B2, Erdgeschoss, Iași, Rumänien.
Online mit Karte bezahlte Mietleistungen werden von IMA Solutions SRL an den Anbieter ausgezahlt, der das Fahrzeug bereitstellt, sofern es nicht von IMA Solutions SRL selbst gestellt wird.
	    
	    Nach Erhalt der Bestätigung muss der Kunde den Anbieter per E-Mail, online oder telefonisch (SMS) mindestens 12 Stunden im Voraus über den genauen Ort informieren, an dem er das Fahrzeug erhalten möchte, sofern es sich nicht um einen in der Buchung bereits angegebenen Flughafen handelt. Wird der Ort nicht rechtzeitig mitgeteilt, behält sich der Anbieter das Recht vor, die Buchung ohne vorherige Benachrichtigung zu stornieren.
Bei der Abholung muss der Kunde Ausweisdokumente und einen gültigen Führerschein der Klasse B vorlegen, der mindestens 1 Jahr zuvor erworben wurde. Der Kunde darf nicht alkoholisiert oder unter Drogen stehen; in solchen Fällen storniert der Anbieter die Buchung, da die Übergabe des Fahrzeugs rechtswidrig wäre.
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Online mit Karte bezahlte Mietleistungen werden von IMA Solutions SRL an den Anbieter ausgezahlt, der das Fahrzeug bereitstellt, sofern es nicht von IMA Solutions SRL selbst gestellt wird.
Mietbedingungen
I. VERTRAGSDAUER
		    1. Der Vertrag wird für den Zeitraum zwischen dem Datum und der Uhrzeit der Fahrzeugübergabe an den Vertreter des Mieters (der gemeinsam für die Einhaltung dieses Vertrags haftet) und dem im Anhang angegebenen Rückgabetermin geschlossen.
2. Die Mindestmietdauer beträgt 24 Stunden.
3. Der Vertrag endet automatisch am Tag des Mietendes.
4. Eine Verlängerung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich und nur, wenn Änderungen vom Mieter ausdrücklich akzeptiert und mindestens 24 Stunden vor Ablauf schriftlich an office@RentACarTarguMures.com mitgeteilt werden.
5. Wird das Fahrzeug nach Ablauf der Mietdauer ohne höhere Gewalt nicht zurückgegeben, stellt dies Vertrauensmissbrauch dar. Die unrechtmäßige Zurückbehaltung zieht neben strafrechtlicher Haftung auch die Haftung des Mieters für den gesamten entstandenen Schaden nach sich, mindestens jedoch 80 EUR pro Tag der unrechtmäßigen Zurückbehaltung.
6. Der Vermieter übergibt das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand, gereinigt, innen und außen sauber, am vereinbarten Ort und mit vollem Tank. Kraftstoff ist nicht im Mietpreis enthalten.
7. Normale Abnutzung, einschließlich Reifen, Öl, Scheibenwaschflüssigkeit, Fahrwerksgelenke, Motor- und Getriebeverschleiß bei korrekter Nutzung, trägt der Vermieter.
8. Das Mietfahrzeug ist innen und außen gereinigt und mit vollem Tank zurückzugeben. Der Mieter muss den Kassenbon für das Tanken vorlegen. Der Bon muss von einer Tankstelle in der Rückgabestadt stammen und höchstens 30 Minuten vor der Rückgabe ausgestellt sein. Ohne Bon, auch wenn die Anzeige „voll“ zeigt, werden 15 EUR (bzw. Gegenwert in RON) von der Kaution einbehalten. Kann das Fahrzeug aus objektiven Gründen nicht gereinigt zurückgegeben werden, wird eine Gebühr von 15 EUR erhoben. In diesem Fall kann die Kaution erst nach der Reinigung zurückgezahlt werden.
            
        
	    2. Die Mindestmietdauer beträgt 24 Stunden.
3. Der Vertrag endet automatisch am Tag des Mietendes.
4. Eine Verlängerung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich und nur, wenn Änderungen vom Mieter ausdrücklich akzeptiert und mindestens 24 Stunden vor Ablauf schriftlich an office@RentACarTarguMures.com mitgeteilt werden.
5. Wird das Fahrzeug nach Ablauf der Mietdauer ohne höhere Gewalt nicht zurückgegeben, stellt dies Vertrauensmissbrauch dar. Die unrechtmäßige Zurückbehaltung zieht neben strafrechtlicher Haftung auch die Haftung des Mieters für den gesamten entstandenen Schaden nach sich, mindestens jedoch 80 EUR pro Tag der unrechtmäßigen Zurückbehaltung.
6. Der Vermieter übergibt das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand, gereinigt, innen und außen sauber, am vereinbarten Ort und mit vollem Tank. Kraftstoff ist nicht im Mietpreis enthalten.
7. Normale Abnutzung, einschließlich Reifen, Öl, Scheibenwaschflüssigkeit, Fahrwerksgelenke, Motor- und Getriebeverschleiß bei korrekter Nutzung, trägt der Vermieter.
8. Das Mietfahrzeug ist innen und außen gereinigt und mit vollem Tank zurückzugeben. Der Mieter muss den Kassenbon für das Tanken vorlegen. Der Bon muss von einer Tankstelle in der Rückgabestadt stammen und höchstens 30 Minuten vor der Rückgabe ausgestellt sein. Ohne Bon, auch wenn die Anzeige „voll“ zeigt, werden 15 EUR (bzw. Gegenwert in RON) von der Kaution einbehalten. Kann das Fahrzeug aus objektiven Gründen nicht gereinigt zurückgegeben werden, wird eine Gebühr von 15 EUR erhoben. In diesem Fall kann die Kaution erst nach der Reinigung zurückgezahlt werden.
II. VERTRAGSPREIS
		    9. Der Mieter zahlt die im Anhang angegebene Miete (gemäß Mietdauer und Fahrzeug) sowie ggf. Flughafen- oder Außer-Öffnungszeiten-Gebühr. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag (24 Stunden). Die Miete wird bei Fahrzeugübernahme bezahlt.
10. Das Fahrzeug ist mit vollem Tank zurückzugeben; Kraftstoff ist nicht im Mietpreis enthalten. Jede Differenz laut Anzeige wird wie folgt berechnet: 100 EUR bei mehr als 3/4 fehlend, 75 EUR bei 3/4, 50 EUR bei 1/2, 25 EUR bei 1/4.
11. Bei Vertragsunterzeichnung hinterlegt der Mieter eine Kaution gemäß Anhang. Sie wird bei Rücknahme des Fahrzeugs in gutem Zustand mit allen Dokumenten, Zubehörteilen und Ausrüstungen am im Vertrag genannten Ort/Datum/Uhrzeit zurückerstattet.
12. Werden bei der Rückgabe Schäden festgestellt, die nicht von der Versicherung gedeckt sind (mechanische Defekte, kleine Kratzer, Schäden am Unterboden oder Innenraum, Verlust von Zubehör usw.), wird die Kaution bis zur Höhe des Schadens einbehalten; anschließend werden Zahlungsbelege ausgestellt.
            
        
	    10. Das Fahrzeug ist mit vollem Tank zurückzugeben; Kraftstoff ist nicht im Mietpreis enthalten. Jede Differenz laut Anzeige wird wie folgt berechnet: 100 EUR bei mehr als 3/4 fehlend, 75 EUR bei 3/4, 50 EUR bei 1/2, 25 EUR bei 1/4.
11. Bei Vertragsunterzeichnung hinterlegt der Mieter eine Kaution gemäß Anhang. Sie wird bei Rücknahme des Fahrzeugs in gutem Zustand mit allen Dokumenten, Zubehörteilen und Ausrüstungen am im Vertrag genannten Ort/Datum/Uhrzeit zurückerstattet.
12. Werden bei der Rückgabe Schäden festgestellt, die nicht von der Versicherung gedeckt sind (mechanische Defekte, kleine Kratzer, Schäden am Unterboden oder Innenraum, Verlust von Zubehör usw.), wird die Kaution bis zur Höhe des Schadens einbehalten; anschließend werden Zahlungsbelege ausgestellt.
III. BETRIEBSVORSCHRIFTEN
		    13. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht in folgenden Situationen zu fahren oder zu verwenden:
a) Verstoß gegen rumänische Verkehrsregeln (z. B. Missachtung von STOP-Schildern, Ampeln, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Einfahrt in Gegenverkehr oder Einbahnstraßen);
b) Untervermietung oder Beförderung von Personen/Waren gegen Entgelt;
c) Verstoß gegen die Fahrzeugpapiere (zulässiges Gesamtgewicht/Passagierzahl) oder Missachtung von Herstelleranweisungen;
d) Schieben oder Abschleppen eines anderen Fahrzeugs oder Anhängers;
e) Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen psychoaktiven Substanzen;
f) Teilnahme an Rennen oder Wettbewerben, offiziell oder inoffiziell, einschließlich Rallyes;
g) Zurücklassen des Autos mit unverschlossenen Türen, Schlüssel im Zündschloss oder geöffneten Türen/Fenstern/Hauben;
h) Offroad-Nutzung, auf unbefestigtem, überflutetem oder grobem Gelände;
i) Reparaturen in nicht empfohlenen Werkstätten; bei Warnleuchten oder ungewöhnlichen Geräuschen ist sofort anzuhalten und der Eigentümer zu informieren, sonst droht Haftung für Folgeschäden;
j) Fahrzeuge dürfen NUR auf öffentlichen, für den Verkehr freigegebenen Straßen gefahren werden – auch SUVs/4x4.
14. Jede Fehlfunktion außer normaler Abnutzung (z. B. Motor-/Getriebe-/Differentialschäden durch falsche Schmierung/Überhitzung; Reifenschäden durch falschen Druck; Reifenpannen; elektrische Defekte), die durch den Mieter verursacht wird, trägt der Mieter.
15. Verstöße gegen diese Bedingungen führen zur Schadenersatzpflicht des Mieters.
16. Der Eigentümer kann innerhalb von 24 Stunden nach Rückgabe versteckte, vom Mieter verursachte Mängel feststellen und den Schadenbetrag mitteilen. Manche Schäden sind bei einfacher Sichtprüfung nicht erkennbar und erfordern eine autorisierte Werkstattprüfung.
            
        
	    a) Verstoß gegen rumänische Verkehrsregeln (z. B. Missachtung von STOP-Schildern, Ampeln, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Einfahrt in Gegenverkehr oder Einbahnstraßen);
b) Untervermietung oder Beförderung von Personen/Waren gegen Entgelt;
c) Verstoß gegen die Fahrzeugpapiere (zulässiges Gesamtgewicht/Passagierzahl) oder Missachtung von Herstelleranweisungen;
d) Schieben oder Abschleppen eines anderen Fahrzeugs oder Anhängers;
e) Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen psychoaktiven Substanzen;
f) Teilnahme an Rennen oder Wettbewerben, offiziell oder inoffiziell, einschließlich Rallyes;
g) Zurücklassen des Autos mit unverschlossenen Türen, Schlüssel im Zündschloss oder geöffneten Türen/Fenstern/Hauben;
h) Offroad-Nutzung, auf unbefestigtem, überflutetem oder grobem Gelände;
i) Reparaturen in nicht empfohlenen Werkstätten; bei Warnleuchten oder ungewöhnlichen Geräuschen ist sofort anzuhalten und der Eigentümer zu informieren, sonst droht Haftung für Folgeschäden;
j) Fahrzeuge dürfen NUR auf öffentlichen, für den Verkehr freigegebenen Straßen gefahren werden – auch SUVs/4x4.
14. Jede Fehlfunktion außer normaler Abnutzung (z. B. Motor-/Getriebe-/Differentialschäden durch falsche Schmierung/Überhitzung; Reifenschäden durch falschen Druck; Reifenpannen; elektrische Defekte), die durch den Mieter verursacht wird, trägt der Mieter.
15. Verstöße gegen diese Bedingungen führen zur Schadenersatzpflicht des Mieters.
16. Der Eigentümer kann innerhalb von 24 Stunden nach Rückgabe versteckte, vom Mieter verursachte Mängel feststellen und den Schadenbetrag mitteilen. Manche Schäden sind bei einfacher Sichtprüfung nicht erkennbar und erfordern eine autorisierte Werkstattprüfung.
IV. HAFTUNG DES MIETERS
		    17. Der Mieter haftet für Kosten oder Wertverluste verursacht durch:
a) Falsche Bedienung oder Wartung des Fahrzeugs;
b) Schäden an Polstern/Bezügen (Risse, Kratzer, Flecken inkl. verschütteter Getränke), Armaturenbrett, Reserverad, Werkzeugen und mitgeliefertem Zubehör;
c) Vorsätzlich verursachte Schäden oder solche aufgrund von Gesetzesverstößen, auch außerhalb öffentlicher Straßen;
d) Schäden während der Begehung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit durch den Mieter;
e) Schäden beim Versuch, Festnahme oder Strafen zu entgehen, einschließlich Nichtanhalten bei Zeichen der Behörden.
18. Der Mieter ist für Verkehrsverstöße und Bußgelder verantwortlich und stimmt zu, dass der Vermieter seine Daten an Polizei oder Behörden übermitteln darf.
19. Der Mieter haftet bei Diebstahl/Diebstahlversuch, wenn dieser nicht bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle gemeldet wird.
20. Der Mieter stimmt zu, dass:
a) bei Zerstörung des Radios mindestens 300 EUR von der Kaution einbehalten werden;
b) das Anbringen von Blumen/Schmuck mit Klebeband o. Ä. eine Reinigungs- und Poliergebühr von 50 EUR nach sich zieht;
c) der Verlust eines Kennzeichens 50 EUR kostet;
d) festgeklebter Kaugummi an Polstern/Matten 10 EUR pro Stück kostet;
e) Reifenschäden durch Schnitt, Stich o. Ä. mindestens 100 EUR pro Reifen kosten (abhängig von Kauf-, Liefer- und Montagekosten);
f) Felgenschäden (Kratzer, Verbiegen, Bruch) 400 EUR pro Alufelge oder 100 EUR pro andere Felge kosten;
g) Verlust der Zulassungsbescheinigung 200 EUR, Verlust der Vignette/Quittung 50 EUR, Verlust der RCA-Police 200 EUR kostet;
h) Verlust der Autoschlüssel 300 EUR für Funk-, 150 EUR für einfache Schlüssel, 50 EUR für Fernbedienung der Alarmanlage kostet.
21. Trifft einer der Fälle aus Art. 13 oder 20 zu, wird die Kaution bzw. der Restbetrag nach Reparaturen/Ersetzungen zurückerstattet. Verursacht der Mieter oder ein unbekannter Dritter einen Unfall, zahlt der Mieter 200 EUR CASCO-Selbstbehalt.
            
        
	    a) Falsche Bedienung oder Wartung des Fahrzeugs;
b) Schäden an Polstern/Bezügen (Risse, Kratzer, Flecken inkl. verschütteter Getränke), Armaturenbrett, Reserverad, Werkzeugen und mitgeliefertem Zubehör;
c) Vorsätzlich verursachte Schäden oder solche aufgrund von Gesetzesverstößen, auch außerhalb öffentlicher Straßen;
d) Schäden während der Begehung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit durch den Mieter;
e) Schäden beim Versuch, Festnahme oder Strafen zu entgehen, einschließlich Nichtanhalten bei Zeichen der Behörden.
18. Der Mieter ist für Verkehrsverstöße und Bußgelder verantwortlich und stimmt zu, dass der Vermieter seine Daten an Polizei oder Behörden übermitteln darf.
19. Der Mieter haftet bei Diebstahl/Diebstahlversuch, wenn dieser nicht bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle gemeldet wird.
20. Der Mieter stimmt zu, dass:
a) bei Zerstörung des Radios mindestens 300 EUR von der Kaution einbehalten werden;
b) das Anbringen von Blumen/Schmuck mit Klebeband o. Ä. eine Reinigungs- und Poliergebühr von 50 EUR nach sich zieht;
c) der Verlust eines Kennzeichens 50 EUR kostet;
d) festgeklebter Kaugummi an Polstern/Matten 10 EUR pro Stück kostet;
e) Reifenschäden durch Schnitt, Stich o. Ä. mindestens 100 EUR pro Reifen kosten (abhängig von Kauf-, Liefer- und Montagekosten);
f) Felgenschäden (Kratzer, Verbiegen, Bruch) 400 EUR pro Alufelge oder 100 EUR pro andere Felge kosten;
g) Verlust der Zulassungsbescheinigung 200 EUR, Verlust der Vignette/Quittung 50 EUR, Verlust der RCA-Police 200 EUR kostet;
h) Verlust der Autoschlüssel 300 EUR für Funk-, 150 EUR für einfache Schlüssel, 50 EUR für Fernbedienung der Alarmanlage kostet.
21. Trifft einer der Fälle aus Art. 13 oder 20 zu, wird die Kaution bzw. der Restbetrag nach Reparaturen/Ersetzungen zurückerstattet. Verursacht der Mieter oder ein unbekannter Dritter einen Unfall, zahlt der Mieter 200 EUR CASCO-Selbstbehalt.
V. VERSICHERUNG
		    22. Der Eigentümer hat eine CASCO-Versicherung gegen Unfall und Diebstahl. Der Mieter, Begleiter und deren Gepäck sind nicht personenbezogen über den Mietpreis versichert. Zusätzliche Versicherungen können kostenpflichtig erworben werden.
23. Der Eigentümer hat die Straßenbenutzungsgebühr (Vignette) und die Haftpflichtversicherung (RCA) bezahlt.
            
        
	    23. Der Eigentümer hat die Straßenbenutzungsgebühr (Vignette) und die Haftpflichtversicherung (RCA) bezahlt.
VI. HAFTUNG
		    24. Der Eigentümer haftet nicht für Verluste des Mieters aufgrund von Fahrzeugausfällen und nicht für aus dem Fahrzeug verlorene Gegenstände.
            
        
	    VII. MAßNAHMEN BEI UNFALL, DIEBSTAHL ODER SCHADEN
		    25. Der Mieter schützt im Falle eines Unfalls, Diebstahls oder Schadens die Interessen des Eigentümers und Versicherers, indem er:
a) Namen und Adressen der Beteiligten, Zeugen oder Dritter festhält;
b) das Fahrzeug nicht unbeaufsichtigt zurücklässt;
c) Eigentümer und Polizei sofort telefonisch informiert, spätestens innerhalb von 2 Stunden nach dem Ereignis.
26. Folgende Dokumente sind unmittelbar nach Unfall/Diebstahl bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle zu beantragen:
a) Bericht oder Anlage 2, unterschrieben vom zuständigen Beamten und mit Stempel der ausstellenden Polizeidienststelle;
b) Nachweis, dass der Fahrer nicht unter Einfluss von Alkohol oder verbotenen Substanzen stand;
c) Reparaturfreigabe für das Fahrzeug, unterschrieben vom zuständigen Beamten und gestempelt;
d) Kopie der RCA-Versicherung des schuldigen Fahrers (falls zutreffend) und ein vollständig ausgefüllter Unfallbericht (einvernehmliche Feststellung).
27. Werden die oben genannten Dokumente nicht beschafft oder rumänische Gesetze (einschließlich Verkehrsregeln) verletzt oder diesem Vertrag zuwidergehandelt, haftet der Mieter für den gesamten Schaden.
            
        
	    a) Namen und Adressen der Beteiligten, Zeugen oder Dritter festhält;
b) das Fahrzeug nicht unbeaufsichtigt zurücklässt;
c) Eigentümer und Polizei sofort telefonisch informiert, spätestens innerhalb von 2 Stunden nach dem Ereignis.
26. Folgende Dokumente sind unmittelbar nach Unfall/Diebstahl bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle zu beantragen:
a) Bericht oder Anlage 2, unterschrieben vom zuständigen Beamten und mit Stempel der ausstellenden Polizeidienststelle;
b) Nachweis, dass der Fahrer nicht unter Einfluss von Alkohol oder verbotenen Substanzen stand;
c) Reparaturfreigabe für das Fahrzeug, unterschrieben vom zuständigen Beamten und gestempelt;
d) Kopie der RCA-Versicherung des schuldigen Fahrers (falls zutreffend) und ein vollständig ausgefüllter Unfallbericht (einvernehmliche Feststellung).
27. Werden die oben genannten Dokumente nicht beschafft oder rumänische Gesetze (einschließlich Verkehrsregeln) verletzt oder diesem Vertrag zuwidergehandelt, haftet der Mieter für den gesamten Schaden.
VIII. FAHRZEUGTAUSCH
		    28. Der Tausch erfolgt:
a) Auf Wunsch des Mieters durch Zahlung der Differenz zwischen Mietpreis des aktuellen und des gewünschten Fahrzeugs bei gleicher Anzahl von Tagen. Austausch vorbehaltlich Flottenverfügbarkeit;
b) Bei technischen Defekten, die nicht innerhalb von 24 Stunden nach Diagnose durch einen autorisierten Service behoben werden können. Das defekte Fahrzeug wird ohne Mehrkosten für den Mieter durch eines derselben oder höheren Klasse ersetzt. Liegt der Defekt am Mieter, zahlt dieser die Mietpreisdifferenz und die Austauschkosten. Lehnt der Mieter ab, erfolgt keine Erstattung für die Restmiete. Kleinere Defekte (Platten, Glühlampe) liegen in der Verantwortung des Mieters;
c) Im Falle eines von einem Dritten verursachten Unfalls, der das Fahrzeug unbrauchbar macht.
d) Das Fahrzeug wird NICHT ersetzt, wenn der Unfall vom Mieter (Kunden) verursacht wurde.
            
        
	    a) Auf Wunsch des Mieters durch Zahlung der Differenz zwischen Mietpreis des aktuellen und des gewünschten Fahrzeugs bei gleicher Anzahl von Tagen. Austausch vorbehaltlich Flottenverfügbarkeit;
b) Bei technischen Defekten, die nicht innerhalb von 24 Stunden nach Diagnose durch einen autorisierten Service behoben werden können. Das defekte Fahrzeug wird ohne Mehrkosten für den Mieter durch eines derselben oder höheren Klasse ersetzt. Liegt der Defekt am Mieter, zahlt dieser die Mietpreisdifferenz und die Austauschkosten. Lehnt der Mieter ab, erfolgt keine Erstattung für die Restmiete. Kleinere Defekte (Platten, Glühlampe) liegen in der Verantwortung des Mieters;
c) Im Falle eines von einem Dritten verursachten Unfalls, der das Fahrzeug unbrauchbar macht.
d) Das Fahrzeug wird NICHT ersetzt, wenn der Unfall vom Mieter (Kunden) verursacht wurde.
IX. KÜNDIGUNG
		    29. Der Vertrag endet:
a) Von Gesetzes wegen am im Anhang genannten Datum;
b) Einvernehmlich;
c) Einseitig durch den Vermieter bei Verstoß gegen Art. 13 (alle Unterpunkte); in diesem Fall keine Rückerstattung der Restbeträge oder Kaution;
d) Wenn der Vermieter das Mietfahrzeug gemäß Art. 27(b) und 27(c) nicht ersetzen kann;
e) Auf Wunsch des Mieters (Kunden). In diesem Fall wird der Preis gemäß der Preisliste für das gemietete Fahrzeug auf RentACarTarguMures.com neu berechnet, und der Kunde zahlt eine Vertragsstrafe in Höhe von 25% des ursprünglich gezahlten Betrags, jedoch nicht weniger als 50 EUR.
f) Nach einem vom Mieter (Kunden) verursachten Unfall, der das Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr unsicher macht, erfolgt keine Erstattung für die verbleibende Mietzeit und die Kaution wird nicht zurückgezahlt.
g) Wird der Führerschein des Mieters von der Polizei ausgesetzt, erfolgt bis zum Vertragsende keine Rückerstattung des Restbetrags.
            
        
	    a) Von Gesetzes wegen am im Anhang genannten Datum;
b) Einvernehmlich;
c) Einseitig durch den Vermieter bei Verstoß gegen Art. 13 (alle Unterpunkte); in diesem Fall keine Rückerstattung der Restbeträge oder Kaution;
d) Wenn der Vermieter das Mietfahrzeug gemäß Art. 27(b) und 27(c) nicht ersetzen kann;
e) Auf Wunsch des Mieters (Kunden). In diesem Fall wird der Preis gemäß der Preisliste für das gemietete Fahrzeug auf RentACarTarguMures.com neu berechnet, und der Kunde zahlt eine Vertragsstrafe in Höhe von 25% des ursprünglich gezahlten Betrags, jedoch nicht weniger als 50 EUR.
f) Nach einem vom Mieter (Kunden) verursachten Unfall, der das Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr unsicher macht, erfolgt keine Erstattung für die verbleibende Mietzeit und die Kaution wird nicht zurückgezahlt.
g) Wird der Führerschein des Mieters von der Polizei ausgesetzt, erfolgt bis zum Vertragsende keine Rückerstattung des Restbetrags.
X. ANWENDBARES RECHT
		    Dieser Vertrag unterliegt rumänischem Recht. Streitigkeiten werden von den zuständigen Gerichten entschieden.
30. Mit Unterzeichnung des Anhangs bestätigt der Mieter die Übernahme des Fahrzeugs in ordnungsgemäßem Zustand; etwaige Mängel wurden bei Übergabe/Abholung vermerkt.
            
        
	    30. Mit Unterzeichnung des Anhangs bestätigt der Mieter die Übernahme des Fahrzeugs in ordnungsgemäßem Zustand; etwaige Mängel wurden bei Übergabe/Abholung vermerkt.
XI. HINWEISE
		    31. Alle Preise in diesem Vertrag sind in EUR und können zum Tageskurs in RON, EUR, GBP oder CAD gezahlt werden.
            
        
	    XII. HÖHERE GEWALT
		    32. Bei höherer Gewalt (unvorhersehbares, unüberwindbares, externes Ereignis nach Vertragsabschluss) ist die sich darauf berufende Partei von der Haftung befreit.
33. Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, muss die andere Partei innerhalb von 24 Stunden benachrichtigen und alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminderung ergreifen.
            
        
	    33. Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, muss die andere Partei innerhalb von 24 Stunden benachrichtigen und alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminderung ergreifen.
XIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
		    34. Dieser Vertrag wird in zwei Urschriften ausgefertigt, je eine für jede Partei.
35. Der Anhang ist Bestandteil dieses Vertrags und enthält die Fahrzeugspezifikationen sowie Datum und Uhrzeit der Rückgabe. Mit Unterzeichnung bestätigt der Mieter die Übernahme des Fahrzeugs in ordnungsgemäßem Zustand; etwaige Mängel wurden bei Übergabe/Abholung vermerkt.
36. Bei Abweichungen zwischen Übersetzungen dieser Seite gilt die rumänische Version.
            
        
    35. Der Anhang ist Bestandteil dieses Vertrags und enthält die Fahrzeugspezifikationen sowie Datum und Uhrzeit der Rückgabe. Mit Unterzeichnung bestätigt der Mieter die Übernahme des Fahrzeugs in ordnungsgemäßem Zustand; etwaige Mängel wurden bei Übergabe/Abholung vermerkt.
36. Bei Abweichungen zwischen Übersetzungen dieser Seite gilt die rumänische Version.